- Geringstland
- Begriff des Bewertungsgesetzes: Land- und forstwirtschaftliche Betriebsflächen geringster Ertragsfähigkeit. G. wird bei der Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes (⇡ Einheitswert) für Zwecke der Substanzsteuern dem ⇡ Wirtschaftswert gesondert hinzugerechnet (§ 46 BewG).
Lexikon der Economics. 2013.